
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
A. KUNDEN
§1 GELTUNGSBEREICH
Anna Günther (im Folgenden „AG-Recruiting“) erbringt Personaldienstleistungen sowie Beratungsdienstleistungen und vermittelt qualifizierte Fach- und Führungskräfte im Auftrag eines personalsuchenden Unternehmens (im Folgenden: Kunde). Verträge zwischen AG-Recruiting und dem Kunden entstehen durch schriftliche Angebotsannahme durch den Kunden. AG-Recruiting behält sich vor, Aufträge ohne Begründung abzulehnen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Aufträge während der gesamten Laufzeit der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und AG-Recruiting ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Vorrangig gelten abweichende Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen Auftragsvereinbarungen (im Folgenden „Vertrag“). Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Werden einzelne Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich verändert, bleiben die anderen Punkte der AGB davon unberührt und behalten weiter Gültigkeit. Änderungen der AGB erlangen Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Kunden zu AG-Recruiting mit Beginn desjenigen Monats, der der entsprechenden Information an den Kunden folgt, sofern nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden innerhalb von 14 Tagen bei AG-Recruiting eintrifft.
§2 LEISTUNGEN VON AG-RECRUITING
2.1 Recruiting:
AG-Recruiting unterstützt den Kunden bei der Besetzung von Positionen für Fach- und Führungskräfte (im Folgenden: ”Kandidaten*in”) und rekrutiert hierfür geeignete, dem gemeinsam ermittelten Anforderungsprofil entsprechende Kandidaten*in. AG-Recruiting stellt dem Kunden gezielt selektierte Bewerberprofile zur Verfügung, welche den vom Kunden benannten Kriterien bestmöglich entsprechen. Weiterhin wird AG-Recruiting den Kunden über die Gehaltsvorstellungen und die zeitliche Verfügbarkeit des Kandidaten*in informieren und eine subjektive Einschätzung der Persönlichkeit des Kandidaten*in geben. Auf Wunsch können auch Zeugnisse und/oder Referenzgeber der Kandidaten*in ergänzt werden. AG-Recruiting übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der in den Kandidaten*inprofilen hinterlegten Angaben.
2.2. Beratung
AG-Recruiting berät den Kunden zu personalrechtlichen Themen. Im Folgenden bietet AG-Recruiting Beratungen zu den folgenden Punkten an:
Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen
HR Innovationen & Design Thinking
Digitale Transformation & Innovatives Change Management
Verträge, HR Administration & Abrechnung
Employer Branding & Recruiting
Employee Relationship Management
Performance Management
Nach einem 60-minütigem Gespräch zur aktuellen Situation des Kunden erfolgt eine aktuelle Bestandsaufnahme mit erster Analyse über interne Strukturen, Arbeitsweisen, Programme/Tools und interne Kommunikation sowie Vorschläge von möglichen Maßnahmen und Tools und die Erstellung einer Roadmap mit integriertem Zeitplan für die Dauer der Implementierung. Weitere Umfänge der Beratungsleistung sind individuell mit dem Kunden zu vereinbaren.
§3 LEISTUNGEN BZW. PFLICHTEN DES KUNDEN
3.1 Recruiting
Der Kunde wird AG-Recruiting alle Informationen/Unterlagen zur Verfügung stellen, die für eine erfolgreiche Besetzung der Kundenvakanzen notwendig sind, insbesondere solche Informationen, die AG-Recruiting im Prozess mit den Kandidaten*in diesem gegenüber offenlegen darf (bspw. PR/Media Kit, Stellenbeschreibungen, Budgets/Gehaltslevel, Arbeitgeber-Portraits etc.). Gleichermaßen wird der Kunde AG-Recruiting über alle Punkte informieren, die keinesfalls offengelegt werden dürfen. Der Kunde informiert AG-Recruiting über die mit ihm verbundenen Unternehmen, dessen Mitarbeiter nicht als Kandidaten*in vorgeschlagen werden dürfen. Der Kunde wird AG-Recruiting innerhalb von 3 Werktagen ein qualifiziertes Feedback zu den vorgeschlagenen Kandidatenprofilen geben. Die abschließende Prüfung und Eignung der Kandidat*innen insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden. Ist dem Kunden ein präsentierter Bewerber vorbekannt, so hat er dies unverzüglich anzuzeigen und AG-Recruiting wird keine weiteren Leistungen bzgl. dieses Kandidaten*in erbringen, außer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Wenn eine offene Stelle über andere Quellen besetzt oder gestrichen wurde, ist der Kunde verpflichtet, dies innerhalb von 3 Werktagen an AG-Recruiting zu melden. Bei einer erfolgreichen Vermittlung wird der Kunde AG-Recruiting ohne Verzögerung informieren, sobald ein*e vorgeschlagene*r Kandidat*in einen Dienst- oder Arbeitsvertrag mit dem Kunden unterzeichnet. Er wird AG-Recruiting alle relevanten Dokumente (in Kopie) für die Berechnung der Höhe des Honoraranspruchs zur Verfügung stellen. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Rechtsform, der Anschrift und der Rechnungsstellung teilt der Kunde AG-Recruiting umgehend schriftlich mit.
Ansprechpartner und Datenschutz: Der Kunde garantiert, dass seine Mitarbeiter*innen als Ansprechpartner*innen von AG-Recruiting über die AG-Recruiting-Datenschutzerklärung informiert wurden und mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung mit AG-Recruiting (Jobvermittlung) einverstanden sind. Der Kunde hält AG-Recruiting hierzu schad- und klaglos.
3.2. Beratung
Der Kunde stellt AG-Recruiting alle notwendigen Unterlagen/Informationen zur Verfügung, die für die Durchführung der Beratungsleistung notwendig sind. Um die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde AG-Recruiting zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens möglichst umfassend informieren. Der Kunde wird insbesondere persönlich und, soweit erforderlich, auch durch seine Mitarbeiter*innen in dem Projekt wie folgt mitarbeiten:
3.2.1. Sämtliche Fragen von AG-Recruiting über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Kundenunternehmens und/oder der Kundengruppe werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet; ebenso Fragen von AG-Recruiting über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Kunden und seinen Geschäftspartner*innen und Wettbewerber*innen, soweit diese Verhältnisse dem Kunden und/oder seinen Führungskräften bekannt sind. AG-Recruiting wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.
3.2.2 AG-Recruiting wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Projekt sein können.
3.2.3. Von AG-Recruiting etwa gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Kunden bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden AG-Recruiting unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
§4 VERTRAULICHKEIT
AG-Recruiting ist laut Bundesdatenschutzgesetz und vertraglich auf das Datengeheimnis und damit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle erhaltenen Informationen über den Kunden werden strikt vertraulich behandelt, soweit sie nicht allgemein bekannt sind. Eine Weitergabe kundenbezogener Daten und Informationen findet nicht statt, soweit nicht zur Erfüllung ihres Auftrags notwendig und mit dem Kunden abgestimmt. AG-Recruiting garantiert seinen Kunden absolute Vertraulichkeit. Über Informationen, die eine Vertragspartei von der anderen im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erfährt oder zur Kenntnis nimmt, ist grundsätzlich Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber AG-Recruiting und im Interesse des*r Kandidaten*in zur vertraulichen Behandlung der überlassenen Profile der Kandidat*innen. Der Kunde sichert zu, die ihm überlassenen Profile und Unterlagen nicht an Dritte oder nicht mit den vertragsgegenständlichen Leistungen befasste Mitarbeiter*innen des Kunden weiterzugeben bzw. zugänglich zu machen. Die direkte Kontaktaufnahme zu den von AG-Recruiting präsentierten Bewerber*innen sowie deren Referenzgebern darf ausschließlich nach vorangegangener Freigabe durch AG-Recruiting erfolgen. Der Kunde wird AG-Recruiting von jeglichen Ansprüchen und Forderungen der Kandidaten*innen oder Dritter, die im Zusammenhang mit etwaigen Verletzungen von datenschutzrechtlichen Bestimmungen seitens des Kunden gegen AG-Recruiting entstehen oder geltend gemacht werden, vollumfänglich freistellen.
§5 HONORARE
5.1. Recruiting
Der Kunde verpflichtet sich entweder im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eines seitens AG-Recruiting vorgestellten Bewerbers*in zur Zahlung der individualvertraglich vereinbarten Vergütung oder zur Zahlung eines individualvertraglich vereinbarten Tagessatzes ab Beginn der Zusammenarbeit. Alle Honorare sind zahlbar zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Honoraranspruch entsteht, sobald ein*e Kandidat*in innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung durch AG-Recruiting vom Kunden per Dienst- oder Arbeitsvertrag eingestellt wird und wird mit Vertragsschluss zwischen Kunde und Kandidat*in umgehend fällig. Dieser Anspruch bleibt auch dann bestehen, sollte in der Zwischenzeit der Vertrag zwischen Kunde und AG-Recruiting gekündigt werden. Der Honoraranspruch von AG-Recruiting entsteht gleichermaßen, wenn ein Dienst- oder Arbeitsvertrag für eine andere als die beauftragte Position geschlossen worden ist. Hier gilt jeweils die Honorarhöhe der Stelle, die mit dem*r Kandidaten*in besetzt wurde. Die im Zuge der Vermittlung entstehenden Reisekosten der Kandidat*innen werden entsprechend durch den Kunden getragen. Hierzu wird der Kunde AG-Recruiting zu Beginn der Zusammenarbeit über die geltende Reisekostenvereinbarung für Bewerber*innen informieren. Sollte ein anderer Personalvermittler bzw. eine Personalberatung den gleichen Kandidaten*in dem Kunden vorschlagen wie AG-Recruiting, erhält der Dienstleister Honoraranspruch, der den Kandidaten*in nachweislich zuerst auf den Kunden angesprochen hat.
5.2. Beratung
Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung eines individualvertraglich vereinbarten Tagessatz.
5.3. AG-Recruiting räumt dem Kunden das Recht ein, jeden Beratungsvertrag oder jede Vermittlungsleistung vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen von AG-Recruiting zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen an AG-Recruiting. Berechnungsbasis für Honorare sind dabei die jeweils allgemein geltenden Tagessätze. Eine Vergütung der AG-Recruiting für die Zeit nach Zugang der Kündigung entfällt.
§6 RECHNUNGSSTELLUNG
Der Kunde erhält für die erbrachten Dienstleistungen grundsätzlich pro Auftrag von AG-Recruiting eine Honorarrechnung, ggfs. auch mehrere, nach zeitlich auseinanderliegenden Fälligkeiten. Jede Rechnung ist eine jeweils eindeutige und ernsthafte Zahlungsaufforderung. Alle Zahlungsverbindlichkeiten sind innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Nach Ablauf der 7 Tage tritt Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Äußerung o.ä. seitens AG-Recruiting, insbesondere einer weiteren Mahnung, bedürfte. Befindet sich ein Kunde in Verzug, hat AG-Recruiting Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Im Falle von Einwendungen gegen die Richtigkeit und Höhe der in Rechnung gestellten Forderungen hat der Kunde seine Einwendungen binnen einer Woche ab Rechnungsdatum schriftlich zu stellen, andernfalls gilt die Rechnung dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt. AG-Recruiting behält sich vor, die Zusammenarbeit mit dem Kunden bei Verzug der fälligen Rechnung einzustellen.
§7 LEISTUNGSHINDERNISSE/VERZUG
7.1 AG-Recruiting kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und AG-Recruiting die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat AG-Recruiting beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall der AG-Recruiting, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und AG-Recruiting die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen AG-Recruiting mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von AG-Recruiting verursacht worden sind.
7.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist AG-Recruiting berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtung um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinne von Abschnitt 7.1 die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird AG-Recruiting von ihren Vertragsverpflichtungen frei.
§8 HAFTUNGSBEGRENZUNG; GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
8.1 Beide Parteien haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der jeweils eigenen Mitarbeiter*innen. AG-Recruiting übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleistung für die rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit der Tätigkeit des*r Kandidaten*in für den Kunden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Hinblick auf etwaige Kündigungsfristen oder Wettbewerbsverbote aus früheren Arbeitsverhältnissen bzw. Tätigkeiten des Kandidaten*in mit bzw. für Dritte. Entsprechendes gilt für eine etwaige Haftung für Verschulden des*r Bewerbers*in im Rahmen seiner zukünftigen Tätigkeit für den Kunden. Die Haftungsbegrenzung gilt sowohl für die Beratungsleistung als auch für die Vermittlungsleistung.
§9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin. Sollte eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
B. KANDIDAT / KANDIDATIN
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertrags- bzw. Auftragsverhältnis zwischen den Kandidat*innen beziehungsweise von AG-Recruiting aktiv einem anderen Unternehmen vorgeschlagenen Kandidat*innen (nachfolgend „Bewerber*in“, Sie, Ihnen oder ähnlich genannt) und Anna Günther, Weidenweg 60, 10247 Berlin (nachfolgend „AG-Recruiting“, „uns“, „wir“ oder ähnlich genannt), die als Personalvermittler für Sie tätig wird.
Unsere Vermittlungstätigkeit, Beratung und die Nutzung unseres Online Angebots ist für Sie als Bewerber*in VOLLSTÄNDIG KOSTENFREI. Sie erteilen uns einen unentgeltlichen Auftrag zur Vermittlung als Bewerber*in im Sinne von § 662 BGB.
Selbstverständlich sind auch wir umsatz- und gewinnorientiert. Wir erhalten unsere Vermittlungsprovision, Tagessätze oder sonstige Kosten jedoch nicht von Ihnen, sondern von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber und stellen ausschließlich an Unternehmen, die unsere Dienstleistungen und/oder unser Stellenausschreibungsportal für Publikationen nutzen, eine Kosten-, Provisions- oder Beitragsrechnung.
§1 Vollständigkeit, Echtheit, wahrheitsgemäße Angaben
Mit der Einreichung und/oder dem Upload Ihrer Bewerbungsunterlagen, Fotos oder sonstiger Daten (nachfolgend „Bewerbungsunterlagen“ genannt) erklären Sie, dass alle in solchen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, vollständig sind und alle eingereichten Zertifikate und Zeugnisse echt sind.
§2 Auftrag zur kostenfreien Vermittlung an einen Arbeitgeber
Die Dienstleistungen von AG-Recruiting sind nicht als Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung, einen bestimmten Arbeitsort, gewünschte Arbeitszeiten, den Verdienst oder die Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen. Als Bewerber*in treffen Sie selbst eine freie Entscheidung darüber, ob Sie einen Arbeits- oder Anstellungsvertrag (nachfolgend „Arbeitsvertrag“ genannt) mit einem potenziellen Arbeitgeber eingehen oder sich gegen einen solchen entscheiden. Die Vertragsverhandlungen mit dem potenziellen Arbeitgeber liegen allein in Ihrer Verantwortung als Bewerber*in. Selbstverständlich unterstützen wir Sie während der Verhandlungen und teilen unsere Markteinschätzungen mit Ihnen. Als Personalvermittler erteilt AG-Recruiting Ihnen jedoch keine Vertrags-, Rechts- oder Steuerberatung. Wir empfehlen Ihnen die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts bzw. eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, um Vertragsklauseln prüfen zu lassen und/oder zu verhandeln.
Sie erteilen uns ausschließlich den für Sie kostenfreien Auftrag, unsere Aufträge mit Ihren Unterlagen zu vergleichen und bei einer vorhandenen passenden Stelle, Sie über ihre Möglichkeiten zu Informieren und ggf. Sie vorzustellen und zu vermitteln oder nutzen im Rahmen des Personalvermittlungsauftrags unsere Dienstleistungen oder das Online Angebot.
§3 Keine Partei des Arbeitsvertrags
AG-Recruiting wird nicht zur Partei des zwischen Ihnen und Ihrem neuen Arbeitgeber abgeschlossenen Arbeitsvertrags. Der Abschluss eines Arbeitsvertrags liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Vertragsparteien (Sie und Ihr künftiger Arbeitgeber). Wir haften weder für noch im Zusammenhang mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen Ihnen und Ihrem künftigen Arbeitgeber.
§4 Datenschutz
Wir nehmen Datenschutz besonders ernst und behandeln sämtliche im Zusammenhang mit der Personalvermittlung stehende Informationen (insbesondere Ihre Bewerbungsunterlagen) vertraulich und werden diese im Sinne des geltenden Datenschutzrechts verarbeiten. Ihre Unterlagen verarbeiten wir nur zum Zweck der Personalvermittlung, insbesondere um Ihnen offene Stellen oder Positionen anzubieten aber auch um sie zu einem zukünftigen Zeitpunkt erneut zu vermitteln, sowie zum Betrieb unserer Applikationen und Online Angebote.
Sie beauftragen uns für die Dauer dieses Vertragsverhältnisses mit der Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten.
Unsere Datenschutzerklärung mit den Informationen nach Artikel 13 und 14 DSGVO ist auf unserer Webseite abrufbar.
§5 Einräumung von Urheberrechten an Bewerbungsunterlagen und Fotos
Durch die Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen entstehen bei Ihnen urheberrechtliche Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte.
Leitet die Personalabteilung eines potenziellen Arbeitgebers Ihre Bewerbungsunterlagen zum Beispiel per E-Mail an die zuständige Fachabteilung weiter, so kommt es hierbei zu einer urheberrechtlich relevanten Vervielfältigung Ihrer Bewerbung.
Aus diesem Grund räumen Sie uns ein unentgeltliches, nicht-exklusives und weiterübertragbares, Nutzungsrecht an allen eingereichten Werken (Bewerbungsfoto, Bewerbungsunterlagen, etc.) zur umfassenden und weltweiten Nutzung ohne zeitliche, inhaltliche oder örtliche Beschränkung ein.
Sie räumen uns insbesondere das Online- und Abrufrecht ein. Hierbei handelt es sich um das Recht, Ihre Bewerbungsunterlagen mittels digitaler oder anderweitiger Speicher und Übertragungstechnik zur Verfügung zu stellen.
Sie räumen uns ebenfalls das Datenbank- und Telekommunikationsrecht ein. Dabei handelt es sich um das Recht, die Bewerbungsunterlagen, Ausschnitte oder Elemente in elektronischen Datenbanken zu speichern und in Datennetze einzuspeisen.
Sie räumen uns zudem das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht ein. Damit ist das Recht gemeint, die Bewerbungsunterlagen im Rahmen der eingeräumten Nutzungsarten beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Datenträgern – zu vervielfältigen und zu verbreiten.
§6 Referenzauskünfte
Sie erteilen uns den Auftrag und genehmigen hiermit, die Einholung von Referenzen von Ihren früheren oder jetzigen Arbeitgebern, sofern wir dies für notwendig erachten. Sie gestatten uns ferner, dieses Recht potenziellen Arbeitgebern einzuräumen.
§7 Übermittlung personenbezogener Daten an potenzielle Arbeitgeber
Sie beauftragen uns Ihre personenbezogenen Daten zur Bewertung und Evaluierung an potenzielle Arbeitgeber weiterzugeben. Sie erteilen uns insbesondere den Auftrag, Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Lebensläufe, Zeugnisse, Kündigungsfristen, Gehaltsvorstellungen und/oder ähnliche Informationen) gegenüber potenziellen Arbeitgebern offen zu legen, an diese zu übermitteln und/oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Die Übermittlung oder Offenlegung findet erst statt, nachdem wir eine Vorauswahl getroffen haben und geprüft haben, ob Sie für die zu besetzende Stelle grundsätzlich geeignet sind.
§8 Übermittlungen durch Arbeitgeber an den Personalvermittler
Sie erteilen uns den Auftrag, nach dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrags mit Ihrem neuen Arbeitgeber, sämtliche Daten und Unterlagen bei Ihrem neuen Arbeitgeber abzufragen oder anzufordern, die für die Ausstellung unserer Kosten-, Provisions- oder Beitragsrechnungen erforderlich sind (z.B. Datum des Abschlusses oder der Beendigung des Arbeitsvertrags, Jahreseinkommen inkl. aller Sonderzahlungen, Tantiemen, Provisionen, geldwerter Vorteil, Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc.) und entbinden Ihren Arbeitgeber hiermit ausdrücklich hinsichtlich solcher von uns benötigten Daten von allen Geheimhaltungs- oder sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen sowie vom Datenschutz. Dies gilt ebenfalls, wenn es zu einer Beschäftigung auf Basis eines Honorars oder zu einer sonstigen Beschäftigung, etwa als Freelancer, Freiberufler oder Berater kommt.
Kommt mit einem vorgeschlagenen Arbeitgeber kein Arbeitsvertrag zustande, gestatten Sie diesem uns sowohl das Nichtzustandekommen als auch die Gründe hierfür mitzuteilen. Sie gestatten uns ferner, Arbeitgeber dazu aufzufordern, Ihre Bewerbungsunterlagen aus Gründen des Datenschutzes zu vernichten oder an Sie oder uns herauszugeben.
§9 Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Eine Kündigung hat keine Auswirkung auf eingeräumte Urheberrechte. Wir löschen alle Daten in unserem System, sobald Sie eine Kündigung ausgesprochen haben.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Auf diesen Vertrag zwischen uns und Ihnen findet, sofern Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Drittstaat ansässig sind, ausschließlich des Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sind Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig, so findet nach Ihrer freien Auswahl das Recht des jeweiligen Mitgliedsstaats, in dem Sie wohnhaft sind oder arbeiten oder das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen richtet sich nach dem jeweils geltenden Recht. Dem*r Bewerber*in steht es frei am Sitz von AG-Recruiting Klage zu erheben.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden bedürfen zu deren Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragsparteien.
(4) Sind Klauseln dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde.
Stand: 03. Mai 2021